Weg mit der Freierbestrafung!
Die Freierbestrafung ist das Prostitutionsverbot durch die Hintertür. Verbotspolitik funktioniert nicht und treibt die Beteiligten in den Untergrund. Bringt das in Ordnung!

Faktencheck

Zur Sexarbeit und Sexbranche kursieren viele Halbwahrheiten, Falschbehauptungen, Diffamierungen und unbelegte Zahlen ohne Datenbasis. Diese betreffen die Sexarbeiter*innen, deren Arbeits- und Lebensumstände, die Kund*innen und die Branche an sich. Daher sammeln wir seit Jahren Fakten und sprechen mit Fachleuten und Institutionen, betroffenen Menschen, Polizei, Presse, Politik und Wissenschaftler*innen, die sich mit dem Thema wirklich auskennen. Zudem kennen wir die Branche aus verschiedensten Perspektiven seit mehr als 50 Jahren. Wir decken die immer wieder aufkommende Unwahrheiten auf und halten Fakten dagegen!

In Deutschland gibt es 400.000 bis 1.000.000 Sexarbeiter*innen!

Prostitutionsgegner*innen behaupten seit ca. 1986 unverändert und ohne Nachweis von Quellen, Statistiken oder anderen Nachweisen, dass in Deutschland 400.000 – 1.000.000 Sexarbeiter*innen arbeiten.

Aufgrund der Registrierung nach dem ProstSchG werden seit 2017 Zahlen erhoben. Das Statistische Bundesamt meldete zum 31. Dezember 2019 40.370 Sexarbeiter*innen.

Durch die Corona-Pandemie sank die Zahl im Jahr 2021 auf gerade einmal 23.740 gemeldete Sexarbeiterinnen. Die Zahl ist also in der Pandemie stark gesunken, unter anderem wegen der vielen restriktiven Vorschriften.

Die neuste statistische Erhebung im Jahr 2022 ist ebenfalls ernüchternd. Die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes ergaben in einer Datenerhebung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), dass in ganz Deutschland zum Ende 2022 nur 28.278 Sexarbeitende registriert sind. Zwar nehmen die Registrierungen wieder leicht zu (+19,1 % zu 2021), jedoch ist diese Zahl weit vom 2019er-Wert entfernt und alle Zahlen sind sehr weit weg von den Behauptungen der Prostitutionsgegner*innen.

Selbst wenn wir von einer 30%igen Dunkelziffer ausgehen, liegt die Zahl deutlich unter 50.000 Sexarbeiter*innen in Deutschland.

Weiterführende Informationen findest du auf der BSD-Webseite in diesem Artikel und zu den neusten Zahlen in diesem Artikel sowie im FAZ-Artikel zu Zahlen in der Sexarbeit vom 18. Juni 2023.

  • Sexarbeit
  • Sexarbeiter*innen
  • Statistik

In allen Prostitutionsbetrieben herrscht Gewalt und unkontrollierte Ausbeutung!

Bordellbetreiber*innen sind alle Ausbeuter und Kriminelle. Sie behandeln Sexarbeiter*innen schlecht und sorgen sich nicht um die Arbeitsbedingungen.

Das Statistische Bundesamt meldete zum 31. Dezember 2019 insgesamt 2.170 gültige Erlaubnisse für Prostitutionsstätten. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der angemeldeten Betriebe leicht auf 2.290 (+120) und im Jahr 2022 waren es 2.310 Betriebe (+20). Auch diese Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt.

Alle diese Betriebe wurden von den Ordnungsbehörden genauestens überprüft, besonders die Zuverlässigkeit der Bordellbetreiber*innen und aller Mitarbeiter*innen. Diese Gewerbebetriebe werden häufiger überprüft und müssen mehr Auflagen erfüllen als die meisten anderen Gewerbe. Zu den regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt, kommen ständige Kontrollen durch Polizei, Zollbehörden, Finanzamt, Gesundheitsamt und Bauamt.

Darüber hinaus veranstalten viele Betriebe regelmäßig Tage der offenen Tür. Interessierte können sich dort mit eigenen Augen von den Arbeitsbedingungen überzeugen. Auch geben einige Betriebe Interviews bei Presse und Fernsehen, wo sie Arbeitsalltag und -bedingungen schildern. Dort beschäftigte Sexarbeiter*innen kommen ebenfalls zu Wort. Alle Schilderungen widerlegen diese Behauptung!

Der BSD - Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. überprüft standardisiert Betriebe auf Qualität, Zuverlässigkeit und vorhandene Arbeitsbedingungen. Werden diese erfüllt, gibt es ein Gütesiegel, anhand der sich Kund*innen, ähnlich wie beim Sternesystem für Hotels, von der Qualität eines Betriebes und dessen Gesetzeskonformität überzeugen können. Viele der Mitgliedsbetriebe nahmen bereits an Tagen der offenen Tür teil oder gaben Führungen für Frauen, Politiker*innen, Presse und Interessierte.

Viele Betriebe wehrten sich sogar per Klage gegen die ständige üble Nachrede, die auf einem Interview mit der Funke Mediengruppe zurückging. Hinzu kommt der Fakt, dass viele Betriebe sogar von Frauen geführt werden, die nicht selten selbst vorher als Sexarbeiter*innen tätig waren und allein deshalb von sich aus gute und saubere Arbeitsbedingungen anbieten wollen.

  • Staatliche Kontrollen
  • Sexbranche
  • Behörden
  • Rechtschaffend

Über eine Millionen Freier müssen Sexarbeiter*innen täglich über sich ergehen lassen!

In Deutschland besuchen täglich 1,2 Millionen Kund*innen Sexarbeiter*innen.

Diese Zahl entbehrt jeder Realität und kann mit nichts belegt werden. Sie würde bedeuten, dass die aktuell 40.400 ordentlich gemeldeten Sexarbeiter*innen jeden Tag ca. 30 Kund*innen bedienen!

Zusätzlich zeigen viele der wenigen existierenden statistischen Studien bzgl. Kund*innen von sexuellen Dienstleistungen anhand ihrer Ergebnisse, dass diese Zahl abwegig ist und mit gesundem Menschenverstand ist erkennbar, dass hier eine Zahl fernab jeder Realität verwendet wird.

Interviews von Sexarbeiter*innen, die auf diese Zahl angesprochen wurden, zeigen anhand von Schilderungen ihres Alltags und dem ihrer Kolleg*innen, dass die Zahl frei erfunden ist. Sie basiert lediglich auf eine fiktive Hochrechnung anhand eines Gedankenexperiments und wurde nie untersucht bzw. durch eine Studie stichhaltig bestätigt. Die Zahl ist also durch nichts belegt und eine reine Behauptung.

  • Sexbranche
  • Kund*innen
  • Sexarbeiter*innen

Die Gesellschaft will ein Verbot der Sexarbeit!

Die Mehrheit der Deutschen wünscht ein Prostitutionsverbot und die Schließung aller Bordelle.

Das Meinungsforschungsinstitut Infratest Dimap führte Ende April 2021 eine Umfrage bei 1.178 Bürger*innen durch.

  • 77 % der befragen Bürger*innen sprachen sich gegen ein Verbot käuflicher Sexleistungen aus.
  • 60 % der befragen Bürger*innen sprachen sich gegen eine dauerhafte Schließung von Bordellen aus.

Das Erotikportal Erobella beauftragte das Marktforschungsinstitut Splendid mit einer repräsentativen Umfrage. Vom 24.08. bis 31.08.2022 wurden 1.009 Menschen (18 – 69 Jahre) zur Sexarbeit befragt. Beispielsweise wie diese über Prostitution denken, wie sie die Situation von Sexarbeiter*innen bewerten und ob Sexarbeit verboten werden soll. Die Ergebnisse der Studie widersprechen deutlich der ständigen Behauptung, die Bevölkerung wolle ein Verbot:

  • 77 % finden das Sexarbeit zur Gesellschaft gehört.
  • 14 % der Befragten haben selbst schon einmal erotische Dienstleistungen in Anspruch genommen.
  • Die Entwicklung in der Sexarbeiter-Branche in Deutschland wird insgesamt positiv bewertet; 35 % finden, dass sich die Situation der Sexarbeiter*innen in den letzten Jahren verbessert hat und 42 % stimmen dem Satz “Sexarbeiter*innen sind heute besser vor Ausbeutung und Gewalt geschützt als früher” zu.
  • 56 % lehnen die Einführung des “Nordischen Modells” klar ab.

  • Gesellschaft
  • Sexbranche

Menschenhandel und Ausbeutung ist der Normalfall in der Sexbranche!

Alle Sexarbeiter*innen sind Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung. Gewalt und Zwang beherrschen die Branche. Freiwillige Sexarbeit gibt es nicht.

Das Bundeskriminalamt hat in seinem Bundeslagebericht Menschenhandel und Ausbeutung 2019 insgesamt 287 abgeschlossene Ermittlungsverfahren von Menschenhandel im Bereich sexuelle Ausbeutung aufgeführt. Das bedeutet einen Rückgang von -19,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Bei 40.400 gemeldeten Sexarbeiter*innen wären 287 Fälle ein %-Satz von 0,71.

Der BKA-Lagebild Menschenhandel für 2020 weist nach, dass der Anteil an Straftaten im Bereich der sexuellen Ausbeutung gegenüber 2019 um 1,4 % anstieg. Von den im Bereich des Menschenhandels ermittelten 465 Fällen betrafen 291 den Bereich der sexuellen Ausbeutung. Davon betrafen 183 Fälle den Tatbestand des § 232a StGB. Der Anstieg muss auch darauf zurückgeführt werden, dass gerade zu dieser Zeit aufgrund der fast ununterbrochenen Schließung aller öffentlich gemeldeten Betriebe der Sexbranche generell ein Anstieg der Fallzahlen bei den zu verzeichnenden Problemen der Branche zu beobachten war. Kurz: Wie von Fachleuten befürchtet führten gerade Verbote und Betriebsschließungen zum Anstieg, da Sexarbeit in den Untergrund gedrängt wurde. Was das Tatumfeld betrifft, wurde – auch wegen der covidbedingten Schließungen – eine deutliche Zunahme im Haus- und Hotelbereich oder innerhalb der Wohnungsprostitution konstatiert. Das BKA führt den Rückgang im Bereich der Bar- und Bordellprostitution auf die Wirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes zurück. Nur jedes fünfte Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung verfügte über eine Registrierung nach dem ProstSchG. Auf Seiten der Täter weißt der Bericht auf die enge soziale, kulturelle bzw. familiäre Bindung zu Opfern hin. Freier werden im Bericht als Täter nicht aufgeführt (vgl. S. 3 - 13).

Auch Sexarbeiter*innen wehren sich immer wieder gegen die Aussage, es gäbe keine freiwillige Sexarbeit.⁠

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  • Menschenhandel
  • Sexbranche

Um einen großen Teil der Sexarbeiter*innen zu schützen, brauchen wir ein Verbot der Prostitution für 18- bis 21-jährige!

Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind besonders vulnerabel. Ihnen sollte die Ausübung der Prostitution verboten werden. Vor allem, da viele junge Frauen in der Branche anzutreffen sind.

Laut Statischem Bundesamt waren am 31. Dezember 2019 von den 40.370 angemeldeten Prostituierten 2.100 (= 5 %) zwischen 18 und 20 Jahre alt. Im Jahr 2022 sank die Anzahl in dieser Altersgruppe um 50 %. Von den 28.278 angemeldeten Sexarbeiter*innen in 2022 waren die meisten (21.360 = 76 %) zwischen 21 und 44 Jahre alt. 5.870 (21 %) waren 45 Jahre oder älter und 1.050 (4 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt.

Ihnen das Recht auf die Ausübung der Prostitution zu verwehren, verstößt gegen § 2 BGB (die Volljährigkeit tritt mit Vollendung des 18 Lebensjahres ein). Damit ist eine natürliche Person voll geschäftsfähig und trifft alle geschäftlichen, beruflichen und persönlichen Entscheidungen selbst (Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge etc.). Ebenso ist Art. 2 GG (Würde des Menschen) und Art. 12 GG (Berufsfreiheit) zu beachten.

Informationen, Bildung, Professionalisierung, Empowerment, Rechte, Respekt und ein ausreichend finanziertes und breit aufgestelltes Hilfesystem schützen vor den Gefahren in der Prostitution – wie in allen anderen Berufsfeldern und Bereichen des Lebens auch.

  • Sexarbeiter*innen